FAQ

Verpackungsgruppen und UN-Kennzeichung

Gefahrgut wird in drei Verpackungsgruppen eingeteilt.

Die Verpackungsgruppen I, II, III beziehen sich auf die Stoffe, die verpackt werden. Den Verpackungsgruppen wurden jeweils Buchstaben X, Y oder Z zugewiesen die aufzeigen, welche Verpackung für das Gefahrgut erlaubt ist.

Stoffe der Verpackungsgruppe I (hohe Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-X abgepackt werden.

Stoffe der Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-Y abgepackt werden.

Stoffe der Verpackungsgruppe III (geringe Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-Z abgepackt werden.

Die Anwendung einer höher codierten Verpackungsgruppe ist erlaubt!

Gefahrgut wird in drei Verpackungsgruppen eingeteilt.

Nutzen Sie unsere Fach-Expertise und werden Sie unser langfristiger Partner!

Nach oben scrollen