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Verpackung und Transport

Eine Entscheidungshilfe

Die Ausgangslage:

Sie stammen zum Beispiel aus dem Logistikbereich und haben Interesse an Behältern für den Transport und/oder der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien/Modulen. Diese haben unterschiedliche Zustände und sind nicht kritisch defekt.

Anhand dieser ersten Informationen können wir gerne eine erste Einschätzung geben. Dabei ist es zunächst wichtig, die verschiedenen Vorschriften und Batterie-/Modulzustände grob zu erfahren. Ebenso, ob die Batterie oder das Modul UN geprüft ist oder nicht. Auch spielt die Leistung sowie die Größe und das Gewicht eine entscheidende Rolle. Diese Punkte sind später bei der Auswahl des Behälters sowie der Versand-und Verpackungsvorschrift entscheidend.

Eine „kritisch“ defekte Lithium-Ionen-Batterie oder Modul darf nur mit einem speziell zertifizierten und geprüften Behälter, der an die genauen Leistungsdaten angepasst ist, transportiert werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Sicherer Versand von Lithium-Ionen-Batterien/Module auf Straße, Schiene und See: Im folgenden Bild haben wir eine Entscheidungshilfe eingefügt, welche die Einstufung der Batterie oder des Moduls erleichtert. Zu jeder Farbe gibt es die jeweiligen Vorschriften.
Die Einstufung, ob eine Batterie oder ein Modul defekt oder kritisch defekt ist, muss im Zweifel ein Gutachter, der Hersteller oder eine dafür qualifizierte Person durchführen.

Vorschriften zu Verpackung und Transport

Prototypen gemäß SV 310, P 910

Keine Prüfvorschriften laut Handbuch für Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3

  • Produktserien ≤ 100 Zellen oder Batterien.
  • Vorproduktionstypen von Zellen oder Batterien zur Prüfung.

Anforderungen an die Verpackung:

In allen Fällen:

  • mind. Y-codiert.
  • Schutz vor Kurzschluss und unabsichtlicher Bewegung (geeignetes Polstermaterial verwenden).
  • Nichtbrennbarkeit ist zu gewährleisten.
  • Bruttomasse des Versandstücks in der Außenverpackung darf nicht größer sein als die Bruttomasse bei der Bauartprüfung.

Ohne bzw. mit Ausrüstungen verpackt:

  • Jede Zelle/Batterie einzeln verpacken (z.B. Plastikbeutel).
  • Jede Innenverpackung vollständig mit Wärmedämmmaterial umschließen (nicht brennbar, nicht leitfähig). Nettomasse > 30 kg: nur eine Zelle/Batterie im Versandstück.

In Ausrüstungen verpackt:

  • Unbeabsichtigten Betrieb während der Beförderung verhindern.

Kritisch defekt gemäß SV 376, P 911, LP 906

Kritische Zellen/Batterien, die

  • Zu schneller Zerlegung neigen.
  • Eine Flamme erzeugen.
  • Gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freisetzen.
  • Gefährlich reagieren.
  • Eine gefährliche Hitzeentwicklung erzeugen.

Beförderung nur mit behördlich festgelegten Kriterien und mit Genehmigung durch die Behörde BAM!

Defekt/beschädigt gemäß SV 376, P 908, LP 904

Kritische Zellen/Batterien,
d.h. mit Neigung zur schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung etc., dürfen nach P 911 oder nur unter behördlich festgelegten Bedingungen (BAM) befördert werden! (siehe )

Als unkritisch können Zellen/Batterien gelten (prüfen!), die

  • äußere oder mechanische Beschädigungen aufweisen,
  • aus Sicherheitsgründen als defekt gelten,
  • ausgelaufen bzw. entgast sind,
  • ohne Diagnose versendet werden.

Anforderungen an die Verpackung:

  • Innenverpackung muss die Zelle/Batterie völlig umschließen.
  • Schutz vor Kurzschluss und unabsichtlicher Bewegung innerhalb der Außenverpackung.
  • mind. Y-codiert, zusammengesetzte Verpackung.
  • Verwendung von nichtbrennbaren Dämmstoffen und ausreichend Aufsaugmaterial.
  • Luftdichte Verpackung mit Entlüftungseinrichtungen verwenden.
  • Nettomasse > 30 kg: nur eine Zelle/Batterie im Versandstück.

Defekt/beschädigt gemäß SV 376, P 908, LP 904

Anforderungen an die Verpackung:

In allen Fällen:

  • Schutz vor Kurzschluss und ungewollter Aktivierung bzw. Bewegung innerhalb der Außenverpackung
    (Verwendung von nicht brennbaren bzw. leitfähigen Polstermaterialien).
  • Kein leitfähiger Werkstoff für Metallverpackungen.
  • Batterie ≥ 12 kg: zusätzlich widerstandsfähiges Gehäuse o.Ä. 2.2.9.1.7 a) bis e) ADR/RID und 2.9.4 IMDG-Code gelten nicht.

Zellen/Batterien ≤ 1 g oder 2 g bzw. ≤ 20 Wh oder 100 Wh:

  • ≤ 30 kg Bruttogewicht je Versandstück.
  • Starke Außenverpackung, geeigneter Werkstoff.

Zellen/Batterien > 1 g oder 2 g bzw. > 20 Wh oder 100 Wh:

  • mind. Y-codiert, zusammengesetzte Verpackung.

In Ausrüstungen verpackt:

  • Starke Außenverpackung, geeigneter Werkstoff; Beförderung auch unverpackt/auf Paletten, sofern Schutz gleichwertig.

Vereinfachter Versand gemäß SV 188

Anforderungen an die Verpackung:

Ohne bzw. mit Ausrüstung:

  • Innenverpackung muss die Zelle oder Batterie völlig einschließen.
  • Starke Außenverpackung, geeigneter Werkstoff.

In Ausrüstungen verpackt:

  • Starke Außenverpackung, geeigneter Werkstoff.
  • Schutz vor Kurzschluss.
  • Bestehen der Fallprüfung aus 1,2 m Höhe.
  • Bruttomasse des Versandstücks ≤ 30 kg.
  • Schutz vor Beschädigung und Kurzschluss.

Regulärer Versand gemäß P 903, LP 903

Anforderungen an die Verpackung:

Ohne bzw. mit Ausrüstung:

  • Innenverpackung muss die Zelle oder Batterie völlig umschließen.
    mind. Y-codiert, zusammengesetzte Verpackung.
  • Schutz vor Kurzschluss und unabsichtlicher Bewegung innerhalb der Außenverpackung.
  • Batterie ≥ 12 kg: zusätzlich widerstandsfähiges Gehäuse o.Ä., Schutz vor unabsichtlicher Bewegung, keine Belastung der Pole.

In Ausrüstungen verpackt:

  • Starke Außenverpackung, geeigneter Werkstoff; Beförderung auch unverpackt /auf Paletten, sofern Schutz gleichwertig.
  • Schutz vor Kurzschluss und ungewollter Aktivierung.
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