Verpackungsgruppen und UN-Kennzeichung
Gefahrgut wird in drei Verpackungsgruppen eingeteilt.

Die Verpackungsgruppen I, II, III beziehen sich auf die Stoffe, die verpackt werden. Den Verpackungsgruppen wurden jeweils Buchstaben X, Y oder Z zugewiesen die aufzeigen, welche Verpackung für das Gefahrgut erlaubt ist.
Stoffe der Verpackungsgruppe I (hohe Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-X abgepackt werden.
Stoffe der Verpackungsgruppe II (mittlere Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-Y abgepackt werden.
Stoffe der Verpackungsgruppe III (geringe Gefahr) dürfen nur in Gefahrgutverpackungen mit der UN Kennzeichnung UN-Z abgepackt werden.
Die Anwendung einer höher codierten Verpackungsgruppe ist erlaubt!
Gefahrgut wird in drei Verpackungsgruppen eingeteilt.

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